Pro Straftatengruppe ist eine Gesamtgeldstrafe zu bilden. Die Ergebnisse der beiden Straftatengruppen werden sodann addiert und bilden schliesslich die Zusatzstrafe zu den Urteilen vom 30. März 2020 und vom 15. Dezember 2020. Im Rahmen der Straftatengruppe 1 ist zu berücksichtigen, dass die dem Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 zugrundeliegende Verurteilung wegen Raufhandels schwerer wiegt als die vorliegend zu beurteilende Widerhandlung gegen das BetmG.