Dadurch werden Straftatengruppen gebildet, deren Ergebnisse sodann zu addieren sind. In casu bedeutet dies, dass die Widerhandlung gegen das BetmG mit der Verurteilung vom 30. März 2020 (Straftatengruppe 1) und die Fälschung von Ausweisen 48 sowie das Erschleichen einer Leistung mit der Verurteilung vom 15. Dezember 2020 (Straftatengruppe 2) in Zusammenhang zu bringen sind. Pro Straftatengruppe ist eine Gesamtgeldstrafe zu bilden.