Die Fälschung von Ausweisen und das Erschleichen einer Leistung, die auch beide mit einer Geldstrafe sanktioniert werden, beging er vor dem Urteil vom 15. Dezember 2020. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen in solchen Fällen – wie unter Erwägung 13.2 dargetan – die älteren Taten mit derjenigen Verurteilung in Zusammenhang gebracht werden, die der jeweiligen Tatverübung nachfolgt. Dadurch werden Straftatengruppen gebildet, deren Ergebnisse sodann zu addieren sind.