Zudem wurde er mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember 2020 wegen Fälschung von Ausweisen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt (zum Ganzen pag. 1176 f.). Die vorliegend zu beurteilende Widerhandlung gegen das BetmG, für die ebenfalls eine Geldstrafe ausgefällt wurde, beging E.________ somit vor dem Urteil vom 30. März 2020. Die Fälschung von Ausweisen und das Erschleichen einer Leistung, die auch beide mit einer Geldstrafe sanktioniert werden, beging er vor dem Urteil vom 15. Dezember 2020.