Er hätte ohne weiteres ein Ticket lösen und die Tat somit unterlassen können. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren erscheint eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verschuldensangemessen. 15.3.3 Asperation für das Erschleichen einer Leistung Art. 150 StGB schützt das Vermögen (WEISSENBERGER, in: Basler Kommentar StGB/JStG, a.a.O., N 1 zu Art. 150 StGB). E.________ wies sich anlässlich der Kontrolle während der Zugfahrt von Bern nach G.________ (Ort) am 26. Juni 2020 gemäss rechtskräftigem Schuldspruch der Vorinstanz mit dem Swisspass seines Kollegen aus.