In der Berufungsverhandlung berichtete E.________, er habe seit der erstinstanzlichen Verhandlung eine Lehre gemacht und arbeite nun temporär als Dachdecker. Als Lackierer habe er auch noch Arbeitserfahrung. Er verdiene monatlich CHF 4'000.00 – 4'500.00 (zum Ganzen pag. 1186 Z. 23 ff. und pag. 1188 Z. 24). Die Verteidigung reichte in der Berufungsverhandlung das Lehrzeugnis E.________'s ein, welches belegt, dass er die Berufsausbildung zum Lackierassistent EBA Fachrichtung Carosserie erfolgreich absolviert hat (pag. 1205). Des Weiteren führte E.______