2018, Art. 47 N 30). Gemäss Bericht des Amts für Bevölkerungsdienste und Migrationsdienst des Kantons Bern vom 19.01.2021 (pag. 786) ist E.________ am 22.05.2016 als UMA in die Schweiz eingereist. Den Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 17.03.2021 (pag. 804 f.) entsprechend ist E.________ äthiopischer Staatsangehöriger. Gemäss eigenen Angaben hat E.________ in Äthiopien keine Schule besucht und war Viehhüter und Nomade. Wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzuges wurde E.________ im Jahre 2016 in der Schweiz vorläufig aufgenommen.