42 Zusammengefasst ist für den Raub und den Diebstahl eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen (E. 15.2 unten). Anschliessend ist für die rechtskräftigen Schuldsprüche wegen Erschleichens einer Leistung, wegen Fälschung von Ausweisen und wegen Widerhandlungen gegen das BetmG zusätzlich eine Geldstrafe zu verhängen, die eine Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember 2020 darstellen wird (E. 15.3 unten).