15. Konkrete Strafzumessung für E.________ 15.1 Vorbemerkungen / Strafrahmen / Strafart / Vorgehen Soweit E.________ in erster Instanz wegen (Konsum)Widerhandlungen gegen das BetmG und wegen Widerhandlungen gegen das WG zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 resp. zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung verurteilt wurde, erwuchs das Urteil der Vorinstanz in Rechtskraft (E. 5 oben). Vorliegend ist E.________ somit wegen dem in casu ergangenen Schuldspruch wegen Raubes zu bestrafen, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist (Art. 140 Ziff. 1 StGB).