_ ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Dezember 2020. Die Untersuchungshaft von 76 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wird er zu einer unbedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 9'600.00, verurteilt, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2020.