Diese Ausführungen sind zutreffend und bedürfen keiner weiteren Ausführungen. Die Geldstrafe ist unbedingt zu vollziehen. 14.3.5 Widerruf Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe. Sind die widerrufene und die neue Strafe gleicher Art, so bildet es in sinngemässer Anwendung von Artikel 49 eine Gesamtstrafe (Art. 46 Abs. 1 StGB). Mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 1. Mai 2018 wurde D.___