40 Wie bereits festgehalten, ist D.________ vorbestraft und hat während dem laufenden Verfahren mehrfachen delinquiert. Die bisher gegen D.________ bedingt als auch unbedingt ausgesprochenen Geldstrafen haben ihn offensichtlich nicht nachhaltig von der Begehung weiterer Taten abgehalten. Ob eine günstige Prognose vorliegt, ist somit fragwürdig. Bezüglich der Freiheitsstrafe gewährte das Gericht D.________ eine allerletzte Chance im Sinne eines bedingten Strafvollzugs.