1. Mai 2018 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe (pag. 1174 f.) führen und dadurch eine Gesamtstrafe zu bilden sein wird, wodurch D.________ – wie die Vorinstanz es nannte – von einem Rabatt profitieren wird. Von der hypothetischen Gesamtgeldstrafe (33 TS) ist schliesslich die Grundgeldstrafe (25 TS) abzuziehen, woraus die vorläufige Zusatzstrafe von 8 Tagessätzen Geldstrafe resultiert. 14.3.4 Unbedingter Strafvollzug Die Vorinstanz erwog betreffend die Frage der Gewährung des bedingten Strafvollzugs Folgendes (S. 49 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 987):