39 14.3.2 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann zunächst auf die voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 14.2.4 verwiesen werden. Sodann ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass D.________ in Bezug auf die Beschimpfung nicht einschlägig vorbestraft und zudem geständig ist. Letzteres wirkt sich strafmindernd aus.