Indessen sei festzustellen, dass D.________ seit November 2019 keine Gewaltdelikte mehr begangen habe, sondern nur noch Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das AIG (Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung) erfolgt seien. Gemäss den Aussagen D.________'s in der Hauptverhandlung habe es bezüglich der AIG- Widerhandlungen zudem diverse Unklarheiten oder Missverständnisse gegeben.