(20 Monate und 10 Tage) hinzuzurechnen ist, was eine hypothetische Gesamtfreiheitstrafe von 21 Monaten und 10 Tagen (= 20 Monate und 10 Tage + 30 Tage) ergibt. Nun ist die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe von 10 Tagen von der Strafe für die neu beurteilten Delikte von 20 Monaten und 10 Tagen abzuziehen, womit eine vorläufige Zusatzstrafe von 20 Monaten Freiheitsstrafe resultiert. Weil die Kammer vorliegend – wie unter Erwägung 5 festgehalten – aber an das Verschlechterungsverbot gemäss Art.