Strafempfindlichkeit Es bestehen keine Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit von D.________. Fazit Unter Berücksichtigung, dass D.________ im Bereich von Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft ist und während laufendem Verfahren mehrfach weiter delinquierte, ist die gestützt auf das Tatverschulden festgesetzte Freiheitsstrafe von 17 Monaten und 20 Tagen um zwei Monate und 20 Tage auf 20 Monate und 10 Tage zu erhöhen. 14.2.5 Zusatzstrafe / Verschlechterungsverbot D.__