Der Kammer erscheint eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen verschuldensangemessen. Davon sind praxisgemäss zwei Drittel, d.h. 80 Tage zur Einsatzstrafe zu asperieren. 14.2.3 Zwischenfazit: Asperierte Tatkomponentenstrafe Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt somit 17 Monate und 20 Tage. 14.2.4 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse D.________'s wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 982): 35