139 StGB). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für folgenden Sachverhalt eines Entreissdiebstahls eine Strafe von 150 Strafeinheiten vor (S. 47): «Der Täter schleicht sich von hinten an eine betagte Frau heran, entreisst ihr die Handtasche und rennt weg; Beute = CHF 1'000.00. Die Frau stürzt nicht und zieht sich keine Verletzungen zu.». Gemäss rechtskräftigem Schuldspruch der Vorinstanz entwendeten D.________ und E.________ (sowie L.________) dem Straf- und Zivilkläger 33 Stück MST Continus und 28 Stück Oxycontin.