_ (und L.________) zum Strafund Zivilkläger zurückgekehrt war, um diesem noch mehr Tabletten zu entwenden, kam es zwischen ihm und dem Straf- und Zivilkläger zu einer tätlichen Auseinandersetzung. E.________ eilte D.________ zwecks Umsetzung ihres Plans zur Hilfe, schlug dem Straf- und Zivilkläger mindestens zweimal mit der Faust an den Kopf und trat ihm in den Rücken. Dann nahm er dem Straf- und Zivilkläger das Mobiltelefon aus der Hosentasche, während D.________ dessen Portemonnaie aus der Hosentasche behändigte. Schliesslich schlugen und traten D.________ und E.___