Für den Raub und den Diebstahl ist somit eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Dezember 2020 (E. 14.2 unten). Anschliessend ist für den Schuldspruch wegen Beschimpfung zusätzlich eine Geldstrafe zu verhängen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2020 (E. 14.3 unten). 14.2 Freiheitsstrafe für den Raub und den Diebstahl 14.2.1 Einsatzstrafe für den Raub Objektive Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut von Art.