14. Konkrete Strafzumessung für D.________ 14.1 Vorbemerkungen / Strafrahmen / Strafart / Vorgehen Wie unter Erwägung 5 erwähnt, erwuchs die in erster Instanz wegen Tätlichkeiten, Widerhandlungen gegen das BetmG und Widerhandlung gegen die VCOVID2 ergangene Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 resp. zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung in Rechtskraft. In casu ist D.________ somit wegen dem vorliegend ergangenen Schuldspruch wegen Raubes zu bestrafen. Raub ist gemäss Art. 140 Ziff. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.