13. Theoretische Grundlagen 13.1 Allgemeine Grundlagen Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung, den Strafarten, der Gesamtstrafenbildung und der ausnahmsweisen Zulässigkeit kurzer Freiheitsstrafen sind korrekt; darauf wird verwiesen (S. 39 ff. und S. 41 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 977 ff. und pag. 979 f.). 13.2 Retrospektive Konkurrenz Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so hat es eine Zusatzstrafe auszusprechen.