Wer bereit ist, jemandem auch bei körperlicher Gegenwehr unter Überwindung derselben Tabletten unbekannten Werts wegzunehmen, nimmt auch andere Gegenstände mit, wenn er ihrer habhaft werden kann. D.________ und E.________ setzten ihr Ziel, Tabletten/Gegenstände zu behändigen, gemeinsam gewaltsam um und fügten dem Straf- und Zivilkläger dabei die diversen, in der Anklageschrift genannten Verletzungen zu. Der Sachverhalt gemäss Buchstabe A Ziffer 1.1.3 bzw. Buchstabe B Ziffer 1.1.2 der Anklageschrift ist somit erstellt, womit sich Ausführungen zum Alternativsachverhalt erübrigen. III. Rechtliche Würdigung