_ nicht wie ursprünglich geplant mehr Tabletten, sondern das Mobiltelefon des Straf- und Zivilklägers behändigen konnten, ist wie bei einem Einbruch in ein Haus, bei dem es darum geht, noch unbekannte Wertsachen zu ergattern, unerheblich. Wer bereit ist, jemandem auch bei körperlicher Gegenwehr unter Überwindung derselben Tabletten unbekannten Werts wegzunehmen, nimmt auch andere Gegenstände mit, wenn er ihrer habhaft werden kann. D._____