Aufgrund der Vorgeschichte (Wegnahme der Tabletten) mussten sie damit rechnen, dass der Straf- und Zivilkläger über ihre Rückkehr – gelinde gesagt – nicht erfreut sein wird. 28 Indem sie dennoch zum Straf- und Zivilkläger zurückkehrten, waren sie sich bewusst, dass sich dieser womöglich gegen sie zur Wehr setzen wird und sie folglich tätlich gegen ihn werden müssen, um ihm weitere Tabletten wegzunehmen.