Diese vorinstanzlichen Ausführungen sind zutreffend und bedürfen keiner Ergänzungen. 10.4 Gesamtwürdigung / Beweisergebnis In Würdigung der voranstehenden Ausführungen erachtet die Kammer als erwiesen, dass D.________ und E.________ (sowie L.________) – nachdem sie dem Straf- und Zivilkläger Tabletten weggenommen hatten, fortgerannt waren und die Tabletten in einem Gebüsch versteckt hatten – beschlossen, zum Straf- und Zivilkläger zurückzukehren, um ihm noch mehr Tabletten wegzunehmen.