__ decken sich – wie hiervor bereits erwähnt – mit den tatnächsten Fotodokumentationen vom 02.05.2019 (pag. 203 ff.). Zudem stimmen die Verletzungen im Grundsatz auch mit den Schilderungen der Beteiligten überein, weshalb auch dieser Teil des Sachverhalts als erstellt erachtet werden kann. Gestützt auf die hiervor gemachten Ausführungen erachtet das Gericht den Sachverhalt gemäss Ziff. I.A.1.1.2 und I.A.1.1.3 bzw. I.B.1.1.2 als erstellt.