D.________ behauptet zwar, dass L.________ auch geschlagen habe, obwohl er sich nicht einmal mehr erinnern kann, wo und wie er selber C.________ geschlagen hat. Das Gericht erachtet diese Aussage als unglaubhaft. Insbesondere wird L.________ von E.________ schlussendlich entlastet, geschlagen oder etwas weggenommen zu haben. Es ist deshalb davon auszugehen, dass L.________ tatsächlich nur das gesehen hat, was er schilderte. Denn diese Aussagen (C.________ packte D.________, Schlägerei zwischen C.________, D.________ und E.________) stimmen auch mit den Aussagen der anderen Beteiligten überein.