D.________ kann sich also teils doch noch sehr detailliert an die Auseinandersetzung im K.________ (Park) erinnern. Dies obwohl er angeblich so betrunken gewesen sei, dass er auf allen Vieren habe gehen müssen und obwohl ihm jemand etwas ins Getränk gemischt haben müsse. Es wird der Anschein erweckt, dass er sich mit diesen Behauptungen lediglich selber schützen will und er nicht so betrunken war, wie er vorgeben will. Auffällig ist, dass sich D.________ mit seinen plötzlich aufgetauchten Erinnerungen vor allem versucht, in ein gutes Licht zu rücken.