Anlässlich der Einvernahme vom 16.10.2019 erklärte D.________ den Ablauf des Geschehens grundsätzlich gleich und blieb dabei, dass alle drei (er, E.________ und L.________) C.________ geschlagen und bei der Schlägerei mitgemacht hätten (pag. 365 Z. 120). Jeder habe mit den Füssen und den Händen geschlagen (pag. 367 Z. 190). D.________ wurde mehrmals aufgefordert, die Schlägerei detailliert zu beschreiben, worauf er jedoch nie eine Antwort geben konnte (pag. 365 ff.). Er habe einfach geschlagen, wo er habe schlagen können, wo seine Füsse treten konnten. Aber dass er nicht mit den Füssen gegen den Kopf getreten habe, gab er dann wiederum zu wissen an (pag. 368 Z. 230 ff.).