Die Erklärungen dazu (Ferien, Auto) erscheinen eher fragwürdig und erfunden als der Wahrheit entsprechend. Zudem liegen auch keine Beweise dazu vor. Es ist davon auszugehen, dass die Aussagen von C.________ betreffend dem Kerngeschehen – insbesondere die zwei Schläge gegen das rechte Ohr – glaubhaft sind, da diese insbesondere auch durch die Fotos als objektive Beweismittel gestützt werden. Die Aussagen in Bezug auf das Ausmass des Geschehens erscheinen jedoch übertrieben, erfunden und somit unglaubhaft.