Die Befunde lassen sich im Wesentlichen mit stumpfer Gewalteinwirkung vereinbaren, imponieren älter und lassen sich hinsichtlich ihres Entstehungszeitpunktes nicht verlässlich einschätzen, wobei auch an unterschiedliche Zeitpunkte der Entstehung zu denken ist. Eine Entstehung zumindest eines Teils der Befunde im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung wäre denkbar. Sämtliche festgestellten Verletzungen waren nicht akut lebensbedrohlich und werden erfahrungsgemäss folgenlos, allenfalls unter nichtentstellender Narbenbildung, abheilen. Der Bericht der Dipl. Ärztin N.________ vom 03.12.2019 (pag.