Soweit E.________ sich selbst und/oder seine Kollegen (D.________ und L.________) belastete, erscheinen seine Aussagen wie unter Erwägung 10.2.1 erwähnt glaubhaft. Kleinere Ungenauigkeiten betreffend den Ablauf und Beschönigungen des eigenen Verhaltens oder des Fehlverhaltens seiner Kollegen schaden der Glaubhaftigkeit seiner Angaben nicht. Sie sind mit dem konsumierten Alkohol, dem Zeitablauf, der Dynamik des Geschehens und dem Umstand, dass E.________ seine sich selbst und/oder seine Kollegen belastenden Aussagen jeweils wieder abschwächte, erklärbar. C.________ sagte aus, dass die anderen im K.________ (Park) über ihn hergefallen seien wie die Affen in Thailand.