Auch in diesen Aussagen sind anhand der Wiedergabe von Details, der Konsistenz, der Selbstbelastung, dem Eingestehen von Erinnerungslücken und der Korrektur von bisher gemachten Aussagen Realkennzeichen ersichtlich, welche auf wahrheitsgetreue, glaubhafte Aussagen hindeuten. E.________ gesteht sein Fehlverhalten ein und schiebt die Schuld auch nicht auf andere Beteiligte. Im Weiteren decken sich die Angaben betreffend des Deliktgutes (Tabletten und Natel) mit den Gegenständen, welche anlässlich der Hausdurchsuchung bei E.________ festgestellt werden konnten (pag. 450).