Nochmals angesprochen auf den Ablauf, nachdem C.________ D.________ an Kragen gepackt hatte, sagte E.________ aus, er habe dies gesehen und sei nochmals zurückgegangen; dann hätten sie «geschlegelt», C.________ sei auf den Boden gefallen und sie seien weggegangen. Mit «wir haben geschlegelt» meine er sich selbst und D.________. L.________ sei einfach dabei gewesen, aber er wisse nicht, was er gemacht habe, er sei einfach da gestanden. Sie (D.________ und E.________) hätten ihn (L.________) dann nicht mehr gesehen. L.________ habe C.________ weder etwas weggenommen noch geschlagen (pag. 441 Z. 275 ff.). Zu Beginn dieser Einvernahme gab E.________