Aber niemand habe das Portemonnaie rausgenommen. Er habe das Mobiltelefon rausgenommen, das Portemonnaie aber nicht (pag. 439 Z. 224 ff.). Die Tabletten hätten sie vor der Schlägerei weggenommen, aber ein paar Minuten später sei die Schlägerei passiert. Während der Schlägerei habe er (E.________) das Natel aus dem Sack von C.________ gezogen und genommen. D.________ habe jedoch nichts entwendet. Das was die Polizei gefunden habe, sei alles, was sie mitgenommen hätten (pag. 440 Z. 235 ff.). Betreffend Anzahl der entwendeten Tabletten gibt E.________ an, es seien lediglich diejenigen gewesen, welche sichergestellt worden seien (pag. 442 Z. 332 ff.).