mir das [gemeint sind die Drogen, welche die Polizei mittels Drogenschnelltest bei ihm festgestellt haben] gegeben hat.» [pag. 384 Z. 65]), während er sich selber als den Unschuldigen bzw. das Opfer darzustellen versuchte («Ich habe das nicht gemacht.» [pag. 348 Z. 311 f.]; «Ich habe keine einzige Sache von Herrn C.________ genommen.» [pag. 356 Z. 292]; «Der Mann [Straf- und Zivilkläger] hat mich zuerst geschlagen.» [pag. 357 Z. 346]; «Ich bin einfach Opfer, das ist alles.» [pag. 374 Z. 452]; «Ich bin nicht schuldig, sondern Opfer. Er hat mich geschlagen, als erstes und er hat seine Antwort zurück gekriegt.