Weshalb D.________ seinen Zustand massiv schlechter schilderte, als er tatsächlich war, liegt schliesslich auf der Hand. Er war wie E.________ und L.________ glaubhaft ausführten (siehe E. 10.2.1 und 10.2.2 oben) aktiv an der Auseinandersetzung beteiligt und wusste gemäss deren übereinstimmenden Aussagen vor der Rückkehr zum Straf- und Zivilkläger, dass es darum ging, bei diesem noch mehr Tabletten zu holen.