und E.________. L.________ gab wie unter Erwägung 10.2.2 erwähnt beispielsweise zu Protokoll, man habe D.________ den Alkoholkonsum schon etwas angemerkt, er habe sich aber kontrollieren können. Weiter äusserte er übereinstimmend mit E.________, dass D.________ als erster beim Straf- und Zivilkläger zurück gewesen sei und sogleich eine tätliche Auseinandersetzung mit diesem gehabt habe. Hätte D.________, wie er selbst behauptete, nur noch auf allen Vieren gehen können, dann wäre er kaum als erster am Geschehensort eingetroffen, mithin der Schnellste und darüber hinaus in der Lage gewesen, mit dem Straf- und Zivilkläger «zu kämpfen». Weshalb D.