L.________ machte anschliessend ausführliche Aussagen und gab zu, beim Vorfall dabei gewesen zu sein und schilderte den Ablauf vom 02.08.2019 erneut, jedoch nun wie dieser tatsächlich geschehen sein solle (pag. 285 Z. 30 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung waren die Aussagen von L.________ dann wiederum ziemlich karg (pag. 853 ff.), er fühlte sich sichtlich unwohl und man hatte das Gefühl, dass L.________ mit der ganzen Sache einfach abschliessen will. Im Grundsatz bestätigte er aber auch anlässlich der Hauptverhandlung seine Aussagen bei der Staatsanwaltschaft. Die Aussagen von L._____