279 ff.) aus, dass er nach dem Besuch in der Bar direkt nach Hause gegangen sei und er weder mit C.________ gesprochen habe noch sonst beim Vorfall dabei gewesen sei (pag. 274 Z. 62 ff., pag. 281 Z. 51, 81 und 89). Anlässlich der Schlusseinvernahme vom 05.05.2020 (pag. 284 ff.) gab L.________ dann zu Protokoll, dass er seine bisherigen Aussagen nicht bestätigen könne und er sich entschieden habe, nun die Wahrheit zu sagen (pag. 285 Z. 20 ff.). L.________ machte anschliessend ausführliche Aussagen und gab zu, beim Vorfall dabei gewesen zu sein und schilderte den Ablauf vom 02.08.2019 erneut, jedoch nun wie dieser tatsächlich geschehen sein solle (pag.