414 ff.) gab E.________ dann jedoch zu, zuerst nicht die Wahrheit gesagt zu haben und schilderte fortan, was seiner Ansicht nach tatsächlich geschehen ist (vgl. zu den konkreten Aussagen nachstehend Ziff. IV.1.3.5). E.________ belastet sich mit seinen Aussagen in erheblichem Mass selbst und gibt zu, dass er derjenige gewesen sei, welcher Kokain mit sich geführt habe und dieses C.________ zum Probieren gegeben habe (pag. 427 Z. 235 ff.) oder dass er C.________ geschlagen und die Tabletten und das Natel mitgenommen habe (pag. 440 Z. 233 ff.). Die Aussagen von E.____