Allgemein ist bei der Würdigung der Aussagen zu beachten, dass es sich beim Vorfall vom 02.08.2019 in G.________ (Ort) um ein dynamisches Geschehen handelte und somit jede beteiligte Person die Wahrnehmung aus ihrem eigenen Blickwinkel schilderte. Als logische Folge können die Aussagen entsprechende Abweichungen enthalten. Hinzu kommt, dass sowohl Alkohol als auch Drogen im Spiel waren, was zur Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit führen kann.