Unbestritten ist weiter, dass es am 02.08.2019 nach dem Barbesuch im K.________ (Park) in G.________ (Ort) eine Auseinandersetzung zwischen den Beschuldigten gab. Dabei wurden C.________ sowohl seine Tabletten als auch sein Mobiltelefon entwendet. Diese Gegenstände wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 02.08.2019 bei E.________ aufgefunden (pag. 450 f.). Zudem wies C.________ nach diesem Vorfall einige Verletzungen auf, welche mittels Fotoaufnahmen vom 02.08.2019 (pag. 206 ff.) bzw. vom 05.08.2019 (pag. 236 ff.) und dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24.09.2019 (pag. 243 ff.) dokumentiert wurden. Betreffend