Das Portemonnaie des Straf- und Zivilklägers sei dabei auf dem Boden zurückgeblieben. Als Folge des Überfalls habe der Straf- und Zivilkläger diverse Verletzungen (Blutung hinter Ohr rechts, Hautunterblutungen an der Stirn, am Brustkorb, am Oberarm und Oberschenkel links sowie eine Schwellung des linken Ringfingers und evtl. der linken Wange, Schürfungen am linken Ellbogen und linken Unterarm sowie diverse Blessuren im linken Taillenbereich und am oberen Rücken links) erlitten.