Zudem habe D.________ dem Straf- und Zivilkläger das Portemonnaie aus der Hosentasche gezogen. Als der Straf- und Zivilkläger in der Folge am Boden gelegen sei, hätten D.________ und E.________ ihn noch einige Male geschlagen und getreten und seien schliesslich davongerannt. Das Portemonnaie des Straf- und Zivilklägers sei dabei auf dem Boden zurückgeblieben.