Daraufhin sollen D.________ und E.________ den Straf- und Zivilkläger beraubt haben. Konkret soll E.________ seinem Kollegen D.________ zu Hilfe geeilt sein, während L.________ (nachfolgend: L.________) – ein Kollege der beiden – etwas abseits gestanden habe bzw. fortgerannt sei. Dann habe E.________ dem Straf- 13 und Zivilkläger mindestens zweimal mit der Faust an den Kopf geschlagen, in den Rücken getreten und ihm dabei das Mobiltelefon Samsung Note 8 aus der Hosentasche genommen. Zudem habe D._____