die Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe, einer Verbindungsbusse und der Landesverweisung (Bst. B Ziff. III/1, 2, 3 und 5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 914]), inklusive die jeweiligen Kosten- und Entschädigungsfolgen so- 12 wie die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS), zu überprüfen. Schliesslich muss die Kammer über die Verfügungen betreffend DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Bst. D Ziff. 5-7 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag.