3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 919]). Angefochten und von der Kammer zu beurteilen sind demgegenüber die Schuldsprüche D.________'s und E.________'s wegen Raubes (Bst. A Ziff. I/1 und Bst. B Ziff. III/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 909 und pag. 913]). Weiter hat die Kammer in Bezug auf D.________ die Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und der Landesverweisung (Bst. A Ziff. III/1 und 4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 910]) sowie in Bezug auf E.________ die Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe, einer Verbindungsbusse und der Landesverweisung (Bst.